UPCA-Zustimmung durch Bundesrat

Im Gesetzgebungsprozess zur Ratifizierung des UPCA durch Deutschland wurde am vergangenen Freitag, den 18. Dezember 2020, ein weiterer Schritt absolviert: Nach der bereits am 26. November erfolgten Verabschiedung im Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat dem Ratifizierungsgesetz mit der erforderlichen 2/3 - Mehrheit zugestimmt.

Diese Zustimmung muss nun von der Bundesregierung gegengezeichnet werden, bevor die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretariat des Rates der EU als letzte Schritte der Ratifizierung erfolgen können.

An diesem Punkt der Ratifizierung befand sich Deutschland bereits im Zuge des ersten Gesetzgebungsverfahrens und es bleibt zu hoffen, dass der Prozess nicht erneut auf Anraten des Bundesverfassungsgerichts unterbrochen bzw. verzögert wird. Denn Medienberichten zufolge wurden ebenfalls am vergangenen Freitag bereits zwei neue Verfassungsbeschwerden gegen das Ratifizierungsgesetz erhoben. Auch wenn die formalen Fehler, welche zum Erfolg der Verfassungsbeschwerde gegen das ursprüngliche Ratifizierungsgesetz führten, ausgeräumt werden konnten, blieben einige Fragen der materiellen Verfassungsmäßigkeit bislang offen.