Update - Europäisches Patentamt erweitert Videokonferenzpraxis

Ab dem 4. Januar 2021 werden mündliche Verhandlungen in Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Normalfall als Videokonferenz durchgeführt. Das EPA hat das Pilotprojekt für mündliche Verhandlungen vor Einspruchsabteilungen als Videokonferenz bis zum 15. September 2021 verlängert (siehe hier) und gleichzeitig auf das bisherige Erfordernis verzichtet, dass alle Beteiligten der Videokonferenz zustimmen müssen. Daher werden mündliche Verhandlungen in Einspruchsverfahren ab dem 4. Januar 2021, wie bereits im Prüfungsverfahren praktiziert (siehe hier), als Videokonferenz durchgeführt, es sei denn, es liegen ernsthafte Gründe vor, die einer Videokonferenz entgegenstehen.

In Beschwerdeverfahren vor den Beschwerdekammern bleiben mündliche Verhandlungen als Videokonferenz zumindest vorerst nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen (siehe hier). Die Teilnahme in den Räumlichkeiten der Beschwerdekammern ist in der Regel auf maximal zwei Personen pro Beteiligte beschränkt. Hybride Verhandlungen, an denen einige Mitglieder einer Beteiligten persönlich teilnehmen, während andere Mitglieder derselben Beteiligten mittels Videokonferenz teilnehmen, sind möglich. Derzeit laufen jedoch Konsultationen zur Änderung der Verfahrensordnung der Beschwerdekammern (VOBK 2020), um die Praxis der Kammer in Bezug auf die Nutzung von Videokonferenzen zu ändern. Der aktuelle Änderungsvorschlag, der hier zu finden ist, würde es den Kammern ermöglichen, mündliche Verhandlungen ohne Zustimmung aller Beteiligten als Videokonferenz abzuhalten.