Urteil: Store Design als Marke schutzfähig

Apple kann das Design seiner Läden als Marke schützen lassen. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sei auch für die Modebranche wegweisend, zitiert das führende Branchenmagazin Textilwirtschaft Dr. Nicolás Schmitz, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Grünecker in München. Er empfiehlt, Läden markenrechtlich zu schützen, um die hohen Investitionen in das Konzept abzusichern und ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Die besondere Herausforderung liege jetzt darin, das individuell Schützenswerte von Fall zu Fall heraus zu arbeiten.