Weitreichende Reform des Systems europäischer Marken

Am 15. Dezember 2015 hat das Europäische Parlament einer weitreichenden Reform des Systems europäischer Marken zugestimmt. Das Harmonisierungsamt für den gemeinsamen Markt wird „Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)“ genannt und die Gemeinschaftsmarke soll „Marke der Europäischen Union“ heißen. Es wird eine Reduktion der Aufrechterhaltungsgebühren für Gemeinschaftsmarken geben, die in einer Größenordnung von 37 % ausfallen könnte. Die Anmeldegebühren für eine Klasse werden günstiger, die für drei Klassen teurer. Unterscheidungskräftige Hörmarken, Geruchsmarken und Geschmacksmarken sollen leichter erlangt werden können, weil die Erfordernisse der grafischen Darstellbarkeit verringert werden. Außerdem sollen Markeninhaber bessere Möglichkeiten haben, um Markenfälschungen im Transitverkehr zu beschlagnahmen. Die neuen Regelungen der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Verordnung (EU Nr 2015/2424) treten am 23. März 2016 in Kraft.