Werbeeinnahmen eines Fernsehsenders können Verletzergewinnen sein

Der Bundesgerichtshof ist in einer Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass ein Fernsehsender, der in einer Nachrichtensendung durch die Wiedergabe von Filmsequenzen Rechte Dritter verletzt, einen Teil der Einnahmen für Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung als Verletzergewinn herausgeben muss.