Zwangslizenz für Medizin

Erst zum zweiten Mal in seiner 55jährigen Geschichte hat das Bundespatentgericht kürzlich eine Zwangslizenz erteilt. Damit darf das klagende Unternehmen ein Medikament weiter vertreiben, dessen Wirkstoff von einem Pharmahersteller patentiert wurde. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung zeigen Dr. Franz-Josef Zimmer, Patentanwalt bei Grünecker, und Dr. Bernd Allekotte, Rechtsanwalt bei Grünecker, die Dimensionen dieser Entscheidung auf. Vor allem die Pharmaindustrie kann nicht zufrieden sein, dass das Entgelt für ihre erheblichen Investitionen in Forschung und Entwicklung auf Basis eines einzigen Gutachtens empfindlich eingeschränkt wird.