Mit Urteil vom 02. Juli 2024 hat das Landgericht Düsseldorf (Az. 4c O 19/23) einer Klage wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 3 372 711 unserer spanischen Mandantin DryLyte S.L. weit überwiegend stattgegeben und dabei den Verletzungsvorwurf vollumfänglich bestätigt. Gegen das Urteil können die Parteien Berufung einlegen.
Das Klagepatent bezieht sich auf ein Verfahren zum Glätten und Polieren von Metallen mittels Ionentransport über freie Festkörper und auf Vorrichtungen zum Ausführen des Verfahrens. Die Klage richtete sich sowohl gegen Vorrichtungen der Beklagten als auch gegen entsprechende Festkörper.
Unser Team für DryLyte: Sebastian Ochs (Rechtsanwalt), Martin Hackler (Rechtsanwalt), Dr. Peter Miltényi (Patentanwalt)