Am 24. September 2024 hat das Bundespatentgericht (Aktenzeichen 3 Ni 29/21 (EP)) den deutschen Teil des europäischen Patents EP 2 394 324 von VARTA Microbattery in vollem Umfang für nichtig erklärt. VARTA kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die schriftliche Begründung des Urteils wurde noch nicht zugestellt. Dies ist bereits das zweite Verfahren, welches in diesem Jahr zwischen diesen Parteien entschieden wurde. Auch im ersten Verfahren konnte Grünecker für GN Audio einen Erfolg erzielen. Dazu mehr hier.
Unser Team für GN Audio: Valerie Faessler (Patentanwältin), Dr. Thomas Kronberger (Patentanwalt), André Nickel (Patentanwalt), Sebastian Ochs (Rechtsanwalt)