Erklärung zur Verpflichtung zur Treibhausgasneutralität

Qualifizierendes Erläuterndes Statement (QES) zur Erreichung und zur Verpflichtung zur Klimaneutralität

 

1. Bestimmung des Gegenstandes der Neutralitätsverpflichtung

2. Bestimmung des Carbon Footprints

3. Der Carbon Footprint Managementplan und Verpflichtung dazu

4. Maßnahmen zur Reduktion des Carbon Footprints

5. Neubestimmung des Carbon Footprints

6. Kompensation der verbleibenden Treibhausgasemissionen

7. Erklärung zur Treibhausgasneutralität

 

1. Bestimmung des Gegenstandes der Neutralitätsverpflichtung 

1.1 Der Gegenstand der vorliegenden Neutralitätsverpflichtung ist die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in der Leopoldstraße 4, 80802 München, registriert im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter PR1297 (im folgenden „Grünecker“). 

Grünecker ist eine Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, die das geistige Eigentum von globalen Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Start-Ups schützt und verteidigt, sowie internationale Verletzungsverfahren koordiniert.

Die Verantwortung für Grünecker tragen die im Partnerschaftsregister eingetragenen Partner.

Grünecker betreibt zu diesem Zweck Büros in:

Leopoldstraße 4-6, 80802 München

Schackstraße 1, 80802 München

Domkloster 1, 50667 Köln und

Kurfürstendamm 38/39, 10719 Berlin.

1.2 In den oben genannten Büros werden alle Aktivitäten von Grünecker durchgeführt, abgesehen von Besuchen bei Mandanten und der Wahrnehmung von Verhandlungen bei Ämtern und Gerichten, die außerhalb durchgeführt werden. Es gibt keine weiteren Aktivitäten von Grünecker, die nicht den Büros zugeordnet werden können.

Der Gegenstand dieser Erklärung betrifft alle diese oben genannten Aktivitäten von Grünecker.

Die Aktivitäten sind durch die Eingrenzung auf die Verantwortlichkeit von Grünecker klar abgrenzbar und unterliegen der Kontrolle und Zuständigkeit von Grünecker. Die relevante Systemgrenze ergibt sich somit durch den „Equity Share Approach“. Dies auch deshalb, weil die Eigenständigkeit von Grünecker durch die Inhaberschaft durch die Partner langfristig gegeben sein wird. Zwar ändert sich die Zusammensetzung der Partnerschaft durch Ein- und Austritt von Partnern, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Zuordbarkeit der GHG-Emissionen auf Grünecker als Unternehmen.

Da die vier oben genannten Standorte organisatorisch eng miteinander verwoben sind, ist eine Handhabung der Treibhausgasemissionen nur für die vier Standorte zusammen sinnvoll. 

1.3 Der Gegenstand dieser Erklärung betrifft sowohl alle Scope 1 und Scope 2 Emissionen auf der einen Seite, als auch die Scope 3 Emissionen gemäß GHG-Standard. Die Einbeziehung der Scope 3 Emissionen erscheint deshalb sinnvoll, weil diese einen großen Teil der anrechenbaren Treibhausgasemissionen von Grünecker ausmachen. Auf Grund der Tätigkeit von Grünecker würde ein Weglassen der Scope 3 Emissionen zu weniger sinnvollen Ergebnissen führen.

Andererseits hat Grünecker wenig Einfluss darauf, wie die Scope 3 Emissionen durch z.B. technische Maßnahmen gesenkt werden können, so dass sich für die Emissionen aus Scope 1 & 2 ein anderes Szenario ergibt als für die Emissionen aus Scope 3. Deshalb werden die beiden Gruppen von Emissionen (Scope 1 & 2 einerseits und Scope 3 andererseits) getrennt aufgeführt und besprochen werden.

1.4 Die folgende Erklärung betrifft alle sechs Treibhausgasarten des Kyotoprotokolls. Alle Treibhausgasemissionen werden in tCO2 e umgerechnet werden.

Um einen anerkannten und nachvollziehbaren Weg bei der Bestimmung der relevanten Emissionen zu beschreiten, haben wir uns für die Bestimmung gemäß dem GHG-Protokoll („The Green House Gas Protocol; A Corporate Accounting and Reporting Standard“, 2004) entschieden.

Dieses Protokoll ist ein weltweit verbreiteter und angesehener Standard zur Bewertung der GHG- Emissionen von Unternehmen, wie er für Grünecker zutreffend angewandt werden kann. Das GHG-Protokoll wird von der PAS 2060 in Anhang C.1 als Standard aufgerührt, der den Anforderungen der PAS 2060 genügt.

Die Einhaltung des GHG-Protokoll-Standards und des PAS 2060 Standards in Bezug auf „Commitment & Achievement“ wird durch eine entsprechende Zertifizierung des TÜV Süd nachgewiesen (Assesment type: I3P-3, Unified).

Der GHG-Protokoll-Standard wird entsprechend den Maßgaben 5.2.2 bis 5.2.4 der Spezifikation PAS 2060:2014 angewandt

Es werden alle Scope 3 Emissionen berücksichtigt, wobei aufgeführt und erklärt werden wird, falls einige davon nicht auf Grünecker zutreffen.

Ebenfalls werden Unsicherheiten und die Bestimmung durch Schätzungen aufgeführt werden und wie sichergestellt wurde, dass dadurch eher ein zu hoher als ein zu niedriger CO2e-Wert bestimmt wird. 

1.5 Diese Erklärung bezieht sich auf das Erreichen von Klimaneutralität für die Jahre 2018 und 2019 sowie auf die Verpflichtung zur Klimaneutralität für die Jahre 2020 und 2021.

2. Bestimmung des Carbon Footprints

Die Bestimmung des Carbon Footprints wurde, wie bereits erwähnt, mittels des GHG-Protokoll-Standards durchgeführt und vom TÜV Süd zertifiziert. Dieser Standard ist weltweit anerkannt und für die Bestimmung unseres CO2-Footprints geeignet.

Die Bestimmung des Footprints erfolgte nach den identischen Voraussetzungen wie im Kapitel 1 dieser Erklärung angegeben, also für Grünecker mit seinen vier Büros, mit allen sechs Treibhausgasen nach Kyotoprotokoll und Scope 1 bis 3 Emissionen, etc.

Damit ergeben sich folgende Ergebnisse für 2018 und 2019: 

Nr.THG-KategorieBeschreibungTHG CO2e 2018THG CO2e 2019
1Scope 1: Direkte Emissionen aus Verbrennungsprozessen mobiler AnlagenTransporter2,01 t CO2e2,03 t CO2e
2Scope 1: Direkte Emissionen flüchtiger GaseKlimaanlage (R-410A)3,55 t CO2e6,68 t CO2e
Summe Scope 1:5,56 tCO2e8,71 t CO2e
3Scope 2: Indirekte Emissionen aus gekauftem StromStandorte in München, Berlin & Köln6,60 t CO2e4,45 t CO2e
4Scope 2: Indirekte Emissionen aus Fernwärme/-kälte; HeizungStandorte in München, Berlin & Köln109,97 t CO2e113,57 t CO2e
Summe Scope 2:116,57 tCO2e118,02 t CO2e
5Scope 3: Gekaufte Waren und DienstleistungenDruckpapier & Kopierpapier29,56 t CO2e27,30 t CO2e
6Scope 3: indirekte Brennstoff- und energiebezogenen EmissionenEmissionen, die bei Herstellung und Vertrieb von Brennstoff oder Energie anfallen 
(10% pauschal)
11,86 t CO2e12,0 t CO2e
7Scope 3: GeschäftsreisenFlugreisen, Bahnreisen, Autoreisen & Hotelübernachtungen372,41 t CO2e341,88 t CO2e
8Scope 3: Berufsverkehr der MitarbeiterFahrrad, PKW, ÖPNV & Bus318,19 t CO2e245,25 t CO2e
9Scope 3: AbfälleAbfall Papier, etc.1 t CO2e1 t CO2e
Summe Scope 3:733,02 t CO2e627,44 t CO2e
Summe:Grünecker 855,15 t CO2 e754,18 t CO2 e
Summe 2018 & 2019: 1609,33 t CO2e


3. Der Carbon Footprint-Managementplan und Verpflichtung dazu

3.1 Grünecker verpflichtet sich dazu, Treibhausgasneutralität (im Folgenden auch Klimaneutralität) zu erreichen und beizubehalten. 

3.2 Ein emissionsfreies Unternehmen, welches ohne jegliche Kompensationen auskommt, macht es erforderlich, dass sämtliche Treibhausgasemissionen abgestellt werden. Dies ist für die verschiedenen Treibhausgasemissionen mit verschiedenen Zeitskalen verbunden. Im Folgenden sollen daher zunächst für die verschiedenen oben aufgeführten Emissionen Möglichkeiten der Reduktion und entsprechende Zeitskalen aufgeführt werden.

Nr.THG-KategorieMögliche MaßnahmenZeitskalen
1Scope 1: Direkte Emissionen aus Verbrennungsprozessen mobiler AnlagenAbschaffung bzw. Ersatz des einen betriebseigenen Wagens durch eines mit einem klimaneutralen Antrieb5 bis 10 Jahre
2Scope 1: Direkte Emissionen flüchtiger GaseErsatz der bestehenden Klimaanlagen durch solche, die ohne klimaschädliche Gase auskommen10 Jahre
3Scope 2: Indirekte Emissionen aus gekauftem StromUmstellung auf 100% Ökostromversorgung1-2 Jahre
4Scope 2: Indirekte Emissionen aus Fernwärme/-kälte; Heizunga) Reduktion des Heizmengenbedarfs durch besseres Heizmanagement
b) Umstellung auf klimaneutrales Heizen
a) 1-2 Jahre
b) 15 Jahre
5Scope 3: Gekaufte Waren und DienstleistungenReduktion des Papierverbrauchskontinuierlich über 20 Jahre
6Scope 3: indirekte Brennstoff- und energiebezogene EmissionenHängt an der Reduktion des Verbrauchs aus Scope 1 & 2
7Scope 3: Geschäftsreisena) weniger Reisen
b) klimaneutrales Reisen
a) kontinuierlich über 20 Jahre
b) je nach Verkehrsmittel 2 bis 30 Jahre
8Scope 3: Berufsverkehr der Mitarbeitera) weniger Berufsverkehr
b) Klimaneutraler Berufsverkehr
a) 1-2 Jahre
b) je nach Verkehrsmittel 2 bis 30 Jahre
9Scope 3: AbfälleHängt an Punkt Nr. 5, Reduktion des Wareneinkaufskontinuierlich über 20 Jahre

In dem Managementplan werden die folgenden Bestandteile von Scope 3-Emissionen des GHG-Protokolls nicht erwähnt, da für diese keine Emissionen vorliegen:

  • Nr. 2: Kapitalgüter
  • Nr. 4: Transport & Verteilung
  • Nr. 8: Leasingnehmer
  • Nr. 9: Nachgelagerter Transport & Verteilung
  • Nr. 10: Verarbeitung der gekauften Güter
  • Nr. 11: Nutzung von verkauften Gütern
  • Nr. 12: Gütern an deren Lebensende
  • Nr. 13: nachgelagerte Leasinggeber
  • Nr. 14: Franchise-Geschäftstätigkeiten
  • Nr. 15: Investitionen, Beteiligungen, Unternehmenskredite oder Finanzierung von Projekten

 

3.3 Zu den aufgeführten Emissionen im Einzelnen:

Nr. 1. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der Wagen noch ca. 5 bis 10 Jahre genutzt werden wird. Falls ein Wagen dann noch benötigt wird, so ist geplant ein Elektrofahrzeug anzuschaffen, um die THG-Emissionen auf Null zu bekommen. Damit kann also bis 2030 gerechnet werden.

Nr. 2. Die Möglichkeit, die bestehende Anlage in den nächsten 10 Jahren durch eine klimaneutrale Anlage zu ersetzen, wird in den nächsten Jahren kontinuierlich geprüft werden.

Nr. 3. Grünecker bezieht seit vielen Jahren zu ca. 95% Ökostrom. Die Umstellung der übrigen 5% auf 100% Ökostrom ist Ende 2020 bereits in die Wege geleitet und wird in den nächsten 1 bis 2 Jahren abgeschlossen sein.

Nr. 4. Durch ein besseres Management beim Heizen der Gebäude sollte dauerhaft eine Einsparung an Heizleistung von geschätzt 10% bis 20% möglich sein. Dazu sind technische Änderungen in den jeweiligen Gebäuden nötig, die innerhalb von 1 bis 2 Jahren durchgeführt werden können.

Sämtliche Gebäude von Grünecker (München, Köln und Berlin) werden mit Fernwärme beheizt. Diese oft durch Kraftwärmekopplung bereitgestellt Wärme stellt schon jetzt eine sehr umweltschonende Art der Heizung dar. Eine Umstellung auf klimaneutrales Heizen für den Hauptstandort München ist möglich, sobald die Stadtwerke München (SWM) klimaneutrale Fernwärme zur Verfügung stellen. Diese soll lt. SWM durch Geothermieanlagen zur Verfügung gestellt werden, wie sie derzeit schon in Sendling, Sauerlach, Freiham, Riem und anderen Standorten betrieben werden (https://www.swm.de/energiewende#fw-vision; letzter Besuch: 18. Feb 2021, Anlage 1 ).

Gemäß der Information der Stadtwerke soll bereits 2021 mittels der Geothermieanlage des HKW Süd in Sendling Fernwärme aus Geothermie für 80.000 Einwohner im Bereich Innenstadt, Sendling und Perlach zur Verfügung gestellt werden. 

Ob und in welchem Umfang diese Art des klimaneutralen Heizens im Bezirk Schwabing in München möglich sein wird, bleibt abzuwarten. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-fernwaerme-baustellen-1.5115441; letzter Besuch: 18. Feb 2021; Anlage 2) ist die mit der Geothermie verbundene Umstellung von Dampf auf Heißwasser für die Fernwärme mit einer Sanierung des Fernwärmenetzes verbunden. Für Schwabing ist lt. Süddeutscher Zeitung hiermit im Zeitraum von 2029 bis 2033 zu rechnen. Dies würde bedeuten, dass eine Umstellung auf klimaneutrales Heizen erst in ca. 15 Jahren möglich sein wird. 

Offen, aber auf Grund der Menge zunächst weniger relevant, ist die Frage, wie die Standorte in Köln und Berlin klimaneutral beheizt werden können. Es wird dazu regelmäßig nach Möglichkeiten geschaut werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass dieser Teil mit 15 t CO2e erst bis 2050 auf Null reduziert werden kann, sobald sich die technischen Möglichkeiten dazu ergeben haben.

Nr. 5. Die betrachtete Papiermenge wird in den nächsten Jahren kontinuierlich zurückgehen. Um hier jedoch schon früher zu einer Klimaneutralität zu kommen, wird eine der zwei derzeit verwendeten Papiersorten schon ab 2021 von einem Hersteller bezogen werden, der klimaneutral hergestelltes Papier anbietet. Auch wenn dies nach den maßglichen Standards derzeit nicht zu einer Reduktion des Carbon Footprint führt, da die verbrauchte Papiermenge weiterhin mit den verfügbaren Emissionsfaktoren zu dem Carbon Footprint zählt und ein solcher Einkauf „nur“ als eine Kompensationsmaßnahme zählt, erscheint es uns sinnvoll, bei den Lieferanten durch entsprechenden Warenbezug darauf hinzuwirken, dass solche Rohstoffe klimaneutral hergestellt werden. Für eine zweite Papiersorte ist bisher kein Anbieter von klimaneutral hergestellten Papier gefunden worden. Die Suche danach läuft aber stetig. Evtl. führt dies bei den Herstellern langfristig dazu, dass mehr und mehr Hersteller hier wechseln und so auch die zugehörigen Emissionsfaktoren sinken.

Nr. 6. Die indirekten Energieemissionen werden mit 10% der Primäremissionen berechnet und reduzieren sich somit entsprechend der Reduktionen aus Scope 1 und Scope 2 (hier Nr. 1, 3 und 4).

Nr. 7. Geschäftsreisen finden mit verschiedenen Verkehrsmitteln statt. Dies sind im Wesentlichen Fernverkehrs-Bahnreisen sowie Flüge. Die Bundesbahn betreibt bereits alle Fernzüge mit Ökostrom, so dass hier ein Emissionsfaktor von unter 1 gr. CO2 pro Personenkilometer erreicht wurde. Durch weitere Maßnahmen bei der Bundesbahn soll hier bald klimaneutrales Fernreisen möglich sein. Bis 2038 soll die Bahn insgesamt mit 100% Ökostrom betrieben werden: https://www.deutschebahn.com/de/presse/suche_Medienpakete/medienpaket_klimaschutzziel-1201550; letzter Besuch 18. Feb. 2021; Anlage 3).

Bei Flugzeugreisen stellt sich eine Umstellung auf klimaneutrales Reisen als deutlich schwieriger dar als für Bahnreisen.

Hier ist eine Treibhausgasreduktion durch effizientere Flugzeuge und alternative Kraftstoffe möglich. Ein Zeitpunkt, bis zu dem klimaneutrales Reisen per Flugzeug möglich sein soll, wird nicht genannt. Dies wird somit Gegenstand von weiteren Beobachtungen sein müssen.

Neben technischen Verbesserungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch Reisen können diese Emissionen auch durch Reduktion der Reisetätigkeit erreicht werden. Durch den vermehrten Einsatz von Videokonferenzen können Reisen zu einem gewissen Anteil in Zukunft ersetzt werden. 

Im Jahr 2020 und 2021 wurden bzw. werden Reisen bedingt durch die Corona-Pandemie praktisch vollständig unterbunden. Die dabei gefundenen Wege und Möglichkeiten, Reisen durch Videokonferenzen zu ersetzen, werden auch nach Ende der Pandemie zu einem Teil beibehalten werden. So hat z.B. das Europäische Patentamt (EPA) für Verhandlungen in Anmeldesachen vollständig auf Videokonferenzen umgestellt, zumindest temporär auch in Einspruchsverfahren, so dass die von außen aufgegebene Notwendigkeit für diesbezügliche Reisen, zu den EPA-Standorten in Berlin oder Den Haag weggefallen ist. Dies wird höchstwahrscheinlich auch nach Ende der Pandemie so bleiben, zumindest zu einem guten Teil. 

Zu Nr. 8. Der berufliche Pendelverkehr findet für Grünecker zum allergrößten Teil mittels ÖPNV statt. Diese Bewegungsart ist an sich schon eine der umweltverträglichsten Reisemöglichkeiten. Derzeit werden auch zunehmend der Betrieb von S-Bahn und U-Bahn mit Ökostrom durchgeführt, so dass der verwendete Emissionsfaktor hierzu von 2018 auf 2019 bereits deutlich gesunken ist. 

Für den Bereich München, der für den größten Teil des Pendelverkehrs verantwortlich ist, erklärt die MVG, dass die 300 GWh pro Jahr für den Betrieb der U- und Trambahnen ab 18. Jan 2018 aus Ökostrom kommen, so dass diese Verkehrsmittel nun CO2-frei fahren (https://www.muenchen.de/aktuell/2018-01/oekostrom-fuer-muenchner-tram-und-u-Bahn.html; letzter Besuch 18 Feb. 2021; Anlage 4). Dieser Umstand ist in der Berechnung des Carbon-Footprint noch nicht eingearbeitet, da wir für diese Art des Transports den Emissionsfaktor des Umweltbundesamts für Gesamtdeutschland genommen haben. Auch dieser Emissionsfaktor sollte in naher Zukunft weiter sinken.

Weitere Senkungen der durch Berufsverkehr zugerechneten Emissionen werde durch Umstellung auf Busse mit Hybridantrieb oder andere Antriebsarten stattfinden.

Neben den technischen Änderungen, die hier zu geringeren Emissionen führen werden, gibt es weiterhin die Möglichkeit, die Anzahl der beruflichen Pendelreisen zu reduzieren. Bedingt durch die Coronapandemie im Jahr 2020 und 2021 wurden zahlreiche Homeofficearbeitsplätze eingerichtet, die berufliches Pendeln reduzieren. 

Zu Nr. 9. Die Abfälle werden mit einem reduzierten Wareneinkauf gemäß Nr. 5 zurückgehen.

3.4 Im Folgenden soll ein Zeitplan für Treibhausgasreduktionen aufgestellt werden.

Scope 1&2:

Für die Jahre 2020 und 2021 werden Maßnahmen wie unter Nr. 3 und 4 oben beschrieben veranlasst werden. Diese werden sich jedoch nur auf einen geringen Teil dieses Zeitraums auswirken, sollten aber doch dabei spürbar sein. Dies betrifft:

Mögliche THG Reduktion pro JahrFür den Zeitraum 2020/2021
Nicht-Ökostrombezug5 bis 6 t CO2e2 bis 3 t CO2e
Reduktion an benötigter Heizleistung10 bis 20 t CO2e5 bis 10 t CO2e

Für 2022/2023 sollten diese Maßnahmen sich vollständig auswirken.

Für die Übrigen besprochenen Maßnahmen ergibt sich folgender Zeitplan:

ZeitraumMaßnahmeScopeCO2e-Menge pro Jahr
Bis Ende 2023Vollständiger Ökostrombezug24 bis 6 tCO2e
Bis Ende 2023Reduktion an benötigter Heizleistung210 bis 20 t CO2e
2030Austausch bzw. Abschaffung von Fahrzeug12 t CO2e
2030Austausch von Klimaanlage1Ca. 5 t CO2e
2035Klimaneutrales Heizen für Geothermie2Ca. 100 t CO2e

Damit wäre eine Klimaneutralität für Scope 1 und Scope 2 bis 2035 erreichbar, für die Standorte Köln und Berlin ggf. jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Entwicklung hängt maßgeblich (mit knapp 100 t CO2e) an der Heizung durch Geothermie in München.

Scope 3:

Für die Emissionen nach Scope 3 ist eine genaue Planung deutlich schwieriger, da viele der maßgeblichen Faktoren nicht von Grünecker beeinflusst werden können. 

Dennoch halten wir folgenden Zeitplan für realistisch, bis die entsprechenden Emissionen vollständig auf Null zurückgegangen sein werden:

ZeitraumMaßnahmeScopeCO2e-Menge pro JahrPro Jahr bis dahin 
2035Für indirekte Emissionen: Reduktion von Primärenergieverbrauch nach Scope 1 und 2312 t CO2e/
2040Reduktion von Papierverbrauch330 t CO2e1,5 tCO2e
2040Abfälle, entsprechend der Reduktion des Papierverbrauchs31 t CO2e/
2050Pendelverkehr3Ca. 300 t CO2e10 t CO2e
2050Geschäftliche Reisen3Ca. 350 t CO2e12 t CO2e

Insbesondere für die Emissionen nach Scope 3 rechnen wir mit einem kontinuierlichen Rückgang bis zu dem in der Tabelle angegeben Zeitraum. Dies betrifft insbesondere die Emissionen aus dem Papierverbrauch, dem Pendelverkehr und den Geschäftsreisen durch stetig verbesserte Technik und den zunehmenden Einsatz von Ökostrom.

Daher gehen wir bei dem Papierverbrauch von einem linearen Emissions-Rückgang pro Jahr von 30t/20 Jahre = 1,5 tCO2e pro Jahr aus.

Für die Geschäftsreisen rechnen wir ebenfalls mit einem linearen Rückgang von ca. 360t/30 Jahre = 12 t CO2e pro Jahr und für den beruflichen Pendelverkehr mit einem Rückgang von 300t/30 Jahre von ca. 10 t CO2e pro Jahr.

Zwar waren die Emissionen für den Pendelverkehr 2019 bereits ca. 70 t niedriger als 2018 auf Grund eines aktualisierten Emissionsfaktors, jedoch ist nicht mit einem entsprechenden schnellen weiteren Rückgang zu rechnen, so dass zunächst hier konservativ mit dem linearen Rückgang ausgehend von 300 t geschätzt werden soll.

Der Abfall wird weiterhin bis 2050 pauschal mit 1 t CO2e geschätzt.

Mit diesem Szenario ergibt sich folgender zeitlicher Verlauf der CO2e-Emissionen.

Die Werte dieses Szenarios sind eine Prognose und stellen keine Werte einer bindenden Verpflichtung dar. 

 

JahrNr. 1 (Auto)Nr. 2 (Klimaanlage)Nr. 3 (Strom)Nr. 4 (Heizung)Nr. 5 (Papier)Nr. 6 (ind. Energie)Nr. 7 (Geschäftsreisen)Nr. 8 (Pendeln)Nr. 9 (Abfall)Summe
20202561103011,83603001825,8
202125610028,510,83482901791,3
2022251002710,23362801761,2
20232510025,510,23242701737,7
2024251002410,23122601714,2
20252510022,510,23002501690,7
2026251002110,22882401667,2
20272510019,510,22762301643,7
2028251001810,22642201620,2
20292510016,510,22522101596,7
2030251001510,22402001573,2
203110013,5102281901542,5
203210012102161801519
203310010,5102041701495,5
20341009101921601472
20351007,5101801501448,5
20361561,51681401331,5
2037154,51,51561301308
20381531,51441201284,5
2039151,51,51321101261
20401501,51201001237,5
2041151,5108901215,5
2042151,596801193,5
2043151,584701171,5
2044151,572601149,5
2045151,560501127,5
2046151,548401105,5
2047151,53630183,5
2048151,52420161,5
2049151,51210139,5
2050000000

Dies stellt sich graphisch wie folgt dar:

3.5 Annahmen und Unsicherheiten

Die aufgeführte Planung basiert auf einer Reihe von Annahmen, die im Folgenden diskutiert werden sollen.

3.5.1. Größe der Gesellschaft. Bei der Planung wurde von einer im Wesentlichen gleichbleiben Größe der Kanzlei in Bezug auf angemietete Bürofläche und Mitarbeiterzahl ausgegangen. Dies hängt unter anderem von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung weltweit und insbesondere der Innovationkraft der Weltwirtschaft ab, da wir uns i.d.R. im Patent- Marken- und Designwesen mit Innovationen beschäftigen. Eine zuverlässige Prognose ist hier nicht möglich.

Abweichungen von der Annahme einer im Wesentlichen gleichbleibenden Kanzleigröße werden bei der Überwachung und Aktualisierungen dieser Erklärung in Zukunft berücksichtigt werden.

3.5.2. Standorte der Gesellschaft

Die hier aufgestellte Prognose basiert auf der Annahme, dass die derzeitigen Büros weiter betrieben werden und keine Umzüge stattfinden.

3.5.3. Unvorhersehbare Sondereffekte

Die Prognose basiert darauf, dass Grünecker seinen Geschäftsbetrieb in den nächsten 30 Jahren auf der gleichen rechtlichen und faktischen Grundlage wird ausüben können. Hierfür gibt es jedoch keine Garantien, da Änderungen des Patent- Marken oder Designrechts zu Änderungen der von Grünecker angebotenen Dienstleistungen führen können – mit Konsequenzen für die Arbeit und Größe von Grünecker. Auch könnten Naturkatastrophen, technische Probleme, etc. den Betrieb von Grünecker in unvorhersehbarer Weise beeinflussen.

 

3.6 Sondereffekte durch die Corona-Pandemie 2020/2021

Der Ausbruch der Corona-Pandemie in Europa im Jahr 2020 hat zu direkten, unvorhergesehenen Konsequenzen in Bezug auf die Treibhausgasemissionen von Grünecker geführt. Der genaue Einfluss kann derzeit (Anfang 2021) nur grob und tendenziell abgeschätzt werden. Diese Effekte werden mit Ende der Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben werden. Wie sich die Pandemie kurzfristig bzw. langfristig auswirkt, kann im Folgenden nur vorläufig abgeschätzt werden.

Relativ sicher ist ein deutlicher Rückgang der Reisetätigkeiten für 2020 und 2021 abzusehen. Diese Reduktionen sind aber durch Sondereffekte bestimmt und werden nicht gänzlich von Dauer sein. Es ist ein Anstieg der Emissionen nach Ende der Pandemie in diesem Bereich absehbar.

Auch der Pendelverkehr ist in Zeiten der Pandemie deutlich zurückgegangen, da viele Mitarbeiter verstärkt auf Arbeiten im Homeoffice gewechselt haben. Dies hat jedoch voraussichtlich Auswirkungen, die bei der Berechnung der CO2e-Emissionen gegenläufige Effekte haben. Die Grünecker zuzurechnenden Personenkilometer werden deutlich zurückgegangen sein. Andererseits ist damit zu rechnen, dass die Emissionsfaktoren für den ÖPNV deutlich steigen sollten, da der ÖPNV insgesamt von deutlich weniger Passagieren genutzt wurde, so dass die Emissionen pro Personenkilometer deutlich höher ausfallen sollten. Welcher Effekt dabei überwiegt, bleibt abzuwarten.  

Durch die Vorgabe, dass zur Bekämpfung der Pandemie viel gelüftet werden soll, rechnen wir damit, dass in 2020 und 2021 die in Anspruch genommene Heizleistung höher als früher sein wird. Wieviel dies ausmachen wird, ist noch nicht abzusehen.

Die übrigen Emissionen dürften von der Pandemie nicht in größerem Maße beeinflusst worden sein. 

 

3.7 Kompensationsmaßnahmen

Die jeweils verbleibenden Restmengen an THG-Emissionen werden auf zwei verschiedenen Arten kompensiert werden.

a) Die Emissionen aus dem Kauf von Papier werden zunächst teilweise (und sobald eine klimaneutrale Papierquelle für alle Papiersorten gefunden wurde: vollständig) durch den Kauf von klimaneutralem Papier erfolgen. Hierbei wird auf die von den Papierlieferanten vorgelegten Zertifikate Bezug genommen werden.

Eine ähnliche Strategie wird auch für andere Produkte und Dienstleistungen, die von Grünecker in Anspruch genommen werden, versucht werden. Dies wird vom Marktgeschehen abhängen.

b) Die übrigen Emissionen, die nicht durch Einkauf von klimaneutralen Produkten und Dienstleistungen kompensiert werden können, werden durch Stilllegung von gekauften THG-Reduktionszertifikaten erfolgen. Hierbei soll in Zukunft primär auf Zertifikate von Projekten der UN-Seite https://offset.climateneutralnow.org/ (zuletzt besucht 18 Feb 2021; Anlage 5) erfolgen. 

Für 2018 und 2019 ist dies durch Kauf von Zertifikaten zu dem Projekt 6973, „San Antonio El Sitio Wind Power Project“ erfolgt. 

Auch wenn im Rahmen dieser Erklärung ein 2–Jahres-Berichtszeitraum vorgesehen ist, soll die Bestimmung und Kompensation der THG-Emissionen in einem jährlichen Zyklus erfolgen.

Die Kompensation der THG-Emissionen ist durch den TÜV-Süd zertifiziert worden.

 

4. Maßnahmen zur Reduktion des Carbon Footprints

4.1 Managementplan 

Grünecker hat die Aufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung, Überwachung und Aktualisierung dieser Erklärung sowie die Durchführung und Überwachung der verschiedenen oben unter 3.3 erläuterten Maßnahmen den beiden Unterzeichnern übertragen.

Diese werden die Maßnahmen unterjährig betreuen und der organisatorischen Leitung von Grünecker voraussichtlich 2 mal pro Jahr, wenigstens aber 1 mal pro Jahr, über den Fortschritt bei den Maßnahmen, Abweichungen von den Annahmen und Prognosen sowie Vorschläge zur Einhaltung oder Verbesserung der Maßnahmen und Prognosen berichten. In diesem Rahmen wird auch über Korrekturmaßnahmen entschieden.

4.2 Bisherige Reduktionen

Bereits beschlossene und teilweise durchgeführte Maßnahmen betreffen z.B. den Austausch von Leuchtmitteln in den beiden Hauptgebäuden von Grünecker, Leopoldstraße 4 und 6. Diese Maßnahme führt zu einem niedrigeren Stromverbrauch, der jedoch nicht direkt den berechneten Carbon-Footprint verbessert, da hierdurch „nur“ der Verbrauch an Ökostrom reduziert wird, der nicht zum Carbon-Footprint beiträgt.

Bei der Berechnung der THG-Emissionen nach dem GHG-Protokoll wird die Größe des Stromverbrauchs jedoch zu Informationszwecken auch in CO2e umgerechnet unter der Annahme, dass der Stromliefervertrag keine Lieferung von Ökostrom, sondern zu normalen Konditionen, stattgefunden hätte. Bei diesem informativen Wert sollte sich die Maßnahme auswirken.

 

5. Neubestimmung des Carbon Footprints

Die Neubestimmung entfällt, da dies die erste Erklärung zur Klimaneutralität ist. Der erste relevante Zeitraum wird 01.01.2020 bis 31.12.2021 sein.

 

6. Kompensation der verbleibenden Treibhausgasemissionen

Für 2018 waren 855 t CO2e zu kompensieren. Für 2019 sind es 755 t CO2e. 

Dies stellt sich tabellarisch wie folgt dar:

 

JahrZu kompensierende THG Menge /t CO2eKompensation
2018855Projekt 6973, „San Antonio El Sitio Wind Power Project“
2019755Projekt 6973, „San Antonio El Sitio Wind Power Project“
2020tbdtbd
2021tbdtbd

tbd= „to be determined“

 

Das Projekt 6973, „San Antonio El Sitio Wind Power Project“ stellt eine THG-Reduktion in Guatemala dar, da eine Stromversorgung nun aus Windenergie erfolgt, statt aus einem Elektrizitätsnetz mit Kraftwerken, die im Wesentlichen mit fossilen Brennstoffen betriebenen werden (https://cdm.unfccc.int/Projects/DB/RWTUV1344719367.74/view).

Das Projekt erfüllt somit die Anforderungen an Kompensationsmöglichkeiten nach der PAS 2060 Spezifikation.

 

7. Erklärung zur Treibhausgasneutralität

Die signierte deutsche und englische Fassung der Erklärung zur Treibhausgasneutralität können Sie hier herunterladen. 

Hier finden Sie unser TÜV-Zertifikat zum Download.