Dr. Martin Ahr
Patentanwalt, European Patent Attorney, Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC)
Expertise
Martin Ahr vertritt seine Mandantschaft in Patentangelegenheiten, insbesondere auf den Gebieten der Halbleiter- und Kommunikationstechnologie, sowie der erneuerbaren Energien und Medizintechnik.
Seine Tätigkeiten umfassen Patenterteilungs- und Einspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt und beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
Außerdem bearbeitet er gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Patentverletzungsverfahren, insbesondere auf den Gebieten der Kommunikationstechnologie, der Herstellung von Halbleiterchips und der Übertragung digitaler Information.
Er hat Physik studiert und an der Universität Würzburg mit einer Arbeit über die Physik von Halbleiteroberflächen promoviert.
Martin ist Mitglied bei FICPI und DPG.
Schwerpunkte
- Patentrecht
- Patentverletzung
Technikbereiche
- Halbleitertechnologie
- Kommunikationstechnologie
- Erneuerbare Energien
- Medizintechnik
Vita
- Diplom in Physik, Universität Würzburg, 1999
- Promotion in Physik, Universität Würzburg, 2002
- Zugelassener Patentanwalt, 2006
- European Patent Attorney, 2007
- Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC), 2023