Thomas Träger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertise
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Thomas Träger liegt im Marken- und Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus betreut er auch Mandanten im Patentrecht.
Thomas vertritt seine Mandantschaft in Abmahn- und Verletzungsverfahren vor den deutschen Gerichten sowie in Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA, EUIPO und beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Er ist zusätzlich im Vertrags- und Lizenzrecht tätig, ebenso wie im Bereich Vertriebsrecht und selektive Vertriebsvereinbarungen.
Thomas ist Mitglied der GRUR sowie der INTA. Seit 2018 beteiligt er sich an der internationalen Komiteearbeit der INTA und hat in diesem Zuge federführend rechtsvergleichende Beiträge zur bekannten Marke sowie zur rechtserhaltenden Benutzung von 3D-Marken mit Wortmarken verfasst.
Thomas ist verheiratet, passionierter Bergwanderer und Theatergänger.
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität, 1994 bis 1999
- Erstes Staatsexamen, 1999
- Rechtsreferendariat am OLG Nürnberg, 1999 bis 2001
- Zweites Staatsexamen, 2001
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2002
- Rechtsanwalt bei auf geistiges Eigentum spezialisierten Kanzleien in Nürnberg, München und Stuttgart, 2002 bis 2022
- Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, 2008
- seit 2022 Rechtsanwalt bei Grünecker
Schwerpunkte
- Markenrecht
- Markenverletzung & Produktpiraterie
- Wettbewerbsrecht
- Patentverletzung
- Know-how & Geschäftsgeheimnisse
- Designs
- Urheberrecht
- Verträge & Kartellrecht
- Lizenzen & Technologietransfer
Branchen
- Mobiltelefone
- Pharma
- Industrie 4.0
- Software und Hardware
- Getränke
- Fahrräder
- Mode
- Illustrationen
- Uhren
Publikationen
Gemeinschaftswortmarke „Parasail“ für Segelbekleidung nicht beschreibend
GRUR-Prax 2010, 266
Identifikationsfunktion eines Stammbestandteils eines Serienzeichens, Anmerkung zu IRONMAN ./. IRONTOWN
MittPatA 2010, 537
Keine Verwechslungsgefahr zwischen „TEDDY“ und „Eddy’s Snackcompany“
GRUR-Prax 2018, 499
Spezifische Bestimmung des Aufmerksamkeitsgrades des Publikums
GRUR-Prax 2021, 593