Software

In Europa ist Software patentfähig, wenn sie einen nicht-naheliegenden technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet. Über die letzten Jahrzehnte haben die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts eine Rechtsprechung entwickelt, die man als gefestigt bezeichnen kann und so eine verlässliche Einschätzung zur Patentfähigkeit einer Erfindung zulässt.

Wir haben die Patentierung von Software seit ihren Anfängen begleitet und beraten seit Jahrzehnten weltweit führende Konzerne. Unsere Beratung beruht auf umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Rechtsprechung und einem tiefen Verständnis der zugrundeliegenden Technologien, wie Systemsoftware, Anwendungssoftware, Datenbanken, Verschlüsselung, Blockchain, User-Interfaces, Cloud-Computing etc..

Mehr als in jedem anderen technischen Gebiet kommt es für wirksamen Schutz von Software entscheidend darauf an, den richtigen Abstraktionsgrad für die Beschreibung der Erfindung zu wählen. Ebenso wichtig ist es, in der Darstellung des Gegenstandes die Besonderheiten der Rechtsprechung zum sogenannten technischen Charakter ausreichend zu berücksichtigen. Unsere Anwälte haben mittlerweile in tausenden von Softwareerfindungen erfolgreich beraten und diese zur Erteilung geführt. Sie stehen auch Ihnen zur Absicherung und Verteidigung Ihrer Ideen mit ihrer gesamten Expertise zur Verfügung.

Schwerpunkte

  • Anwendungssoftware
  • Systemsoftware
  • Embedded Software
  • Künstliche Intelligenz
  • Datenbanken
  • Blockchain