Björn-Alexander Bockelmann, LL.M.
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+49 (0) 89 21 23 50
Standort: München
Sprachen: Deutsch, Englisch
Expertise
Björn-Alexander berät seine umfangreiche nationale und internationale Mandantschaft, die sowohl mittelständische Unternehmen als auch weltweit tätige Konzerne umfasst, vor allem in Patent- und Gebrauchsmusterverletzungsverfahren.
Er hat an einer Vielzahl multinationaler Patentverletzungsverfahren in verschiedensten Technologiezweigen mitgewirkt, die in mehreren Jurisdiktionen parallel verhandelt wurden. Er weist daher im Bereich der Patentverletzungsverfahren vertiefte Kenntnisse auch zu ausländischen Rechtsordnungen auf, insbesondere zum US-Recht.
Sein ausgeprägtes technisches Verständnis ermöglicht es ihm, auch technisch anspruchsvolle Sachverhalte in streitigen Verfahren anschaulich darzustellen. Björn-Alexander kann zudem auf einschlägige Erfahrungen in FRAND- und SEP-Fällen zurückgreifen, sowohl bei außergerichtlichen Lizenzverhandlungen als auch in streitigen Verfahren.
Auch die strategische Beratung von Mandanten bei der Verhandlung von Lizenzverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen gehört zu seinen täglichen Aufgaben.
Unmittelbar nach der Eröffnung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) war Björn-Alexander Teil des Grünecker-Teams, das als eines der ersten eine Verletzungsklage vor der neuen Gerichtsbarkeit einreichte.
Björn-Alexander ist Mitglied der Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP) und der Internationalen Vereinigung für den Schutz des geistigen Eigentums (AIPPI).
Schwerpunkte
- Patentverletzung
- Wettbewerbsrecht
- Lizenzen & Technologietransfer
- Know-How & Geschäftsgeheimnisse
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg; Erstes Staatsexamen, 2015
- Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt Patentrecht an der University of Queensland, Australien, 2016
- Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen; Zweites Staatsexamen, 2018
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2019
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, 2023
- Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC), 2023