Martin Hackler
Expertise
Martin Hackler berät deutsche und internationale Klienten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vor allem bei der Durchsetzung technischer Schutzrechte. Er hat bereits an zahlreichen Patentverletzungs- und Rechtsbestandsverfahren mitgewirkt, vorwiegend in den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik.
Martin vertritt seine Mandantschaft vor deutschen Gerichten und ist ebenfalls als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugelassen.
Zusätzlich berät er in wettbewerbsrechtlichen Fragen, ebenso wie bei der Ausgestaltung von Verträgen mit dem Schwerpunkt auf IP-Übertragungen und IP-Lizenzierung.
In seiner Freizeit ist Martin gerne in den Bergen unterwegs und begeistert sich für Tennis und Fußball.
Schwerpunkte
- Patentverletzung
- Wettbewerbsrecht
- Lizenzen & Technologietransfer
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, Erstes Staatsexamen 2019
- Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), 2019
- Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München, Zweites Staatsexamen, 2021
- Zulassung als Rechtsanwalt, 2021
- Rechtsanwalt bei Grünecker seit 2021
- Zulassung als Vertreter vor dem Einheitlichen Patentgericht, 2023