Patentverletzungen
Das erfahrene Patentprozessteam von Grünecker unterstützt Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer technischen Schutzrechte gegen Dritte (Patente sowie Gebrauchsmuster). Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren werden in Deutschland von verschiedenen Gerichten parallel behandelt. Das kann ein strategischer Vorteil für Kläger, aber auch eine Herausforderung für mutmaßliche Verletzer sein. Dank der umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen unserer Anwälte wissen wir, wie wir das beste Ergebnis für Sie erzielen.
Wir verfolgen einen ganzheitlichen und sorgfältigen Beratungsansatz, der immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Unsere Teams, die aus hochqualifizierten Rechts- und Patentanwälten bestehen, unterstützen Sie umfassend – vom Vorverfahren bis zum Gerichtsverfahren. Die Synergie, die sich aus der Kombination der juristischen Expertise unserer Prozessanwälte und dem technischen Know-how unserer Patentanwälte ergibt, bietet Ihnen dabei einen erheblichen Mehrwert.
Wir vertreten unsere Mandanten vor allen relevanten deutschen Gerichten und vor dem neu geschaffenen Einheitlichen Patentgericht/UPC, das derzeit für 17 europäische Länder zuständig ist. Unsere Anwälte waren bei der Schaffung dieses neuen Systems involviert, konnten so bereits in einem sehr frühen Stadium Fachwissen entwickeln und sind an einigen der ersten UPC-Fälle beteiligt.
Unsere Expertise beinhaltet auch die Schnittstelle zwischen Patent- und Kartellrecht in SEP/FRAND-Fällen. So hat Grünecker beispielsweise in einer Verletzungsklage gegen ein etabliertes Lizenzprogramm im Zusammenhang mit einem Videocodierungsstandard erfolgreich einen FRAND-Einwand erhoben.
Unsere von Erfolg gekrönten nationalen und multinationalen Verfahren der letzten Zeit umfassen auch die Durchsetzung von Rechten in Bezug zu IT-Technologien gegen große Automobilhersteller. Diese Streitigkeiten haben international große Beachtung gefunden.
Schwerpunkte
- Nationale Verletzungsverfahren
- UPC Verletzungsverfahren
- Verfügungsverfahren
- Grenzbeschlagnahmen
- FRAND-Verfahren
- Rechtsbestandsverfahren