Verträge & Kartellrecht

Geistige Eigentumsrechte und das Kartellrecht fördern Innovationen und erhöhen den Wohlstand der Verbraucher, verfolgen dabei jedoch zwei unterschiedliche Ansätze: Geistige Eigentumsrechte gewähren Erfindern und Schöpfern Rechte an ihren Erfindungen, Werken und Designs. Das Kartellrecht hingegen konzentriert sich auf die Aufrechterhaltung wettbewerbsfähiger Märkte, die der Konkurrenz Anreiz für Innovationen bieten.

Wir unterstützen Sie dabei, Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln, die beide Aspekte in Einklang miteinander bringt. Unsere Beratung zu Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen sowie Vertriebs- und Handelsvertreterverträgen berücksichtigt sowohl Ihre individuellen Unternehmensziele als auch das deutsche und europäische Kartellrecht.

Wir beraten Sie bei der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Aspekte Ihrer Geschäftstätigkeit sowie bei Erklärungen und Mitteilungen, die zur Erfüllung der Anforderungen des Wettbewerbsrechts benötigt werden. Außerdem beraten wir zu Verbraucherrechten und Datenschutz.

In Ergänzung zu Technologietransfer und Lizenzen unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, die einen soliden Rahmen für den Schutz und die Vermarktung Ihrer Erfindungen und Investitionen bieten.

Schwerpunkte

  • Strategieberatung
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verträge in allen Bereichen